Neun gemeinsame Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit und beide Weihnachtstage.
Feiertagsregeln
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit und beide Weihnachtstage.
Der Feiertagerechner ergänzt je Bundesland zum Beispiel Heilige Drei Könige, Frauentag, Fronleichnam, Reformationstag, Allerheiligen, Weltkindertag oder Buß- und Bettag.
Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, das Augsburger Friedensfest sowie Fronleichnam in einzelnen sächsischen und thüringischen Gebieten benötigen eine Ortsprüfung.
Oster- und Pfingstsonntag sind dort gesetzliche Feiertage. Sie werden bei ausgewählter Sonntagsarbeit als Feiertage berücksichtigt.